Kindermitnahme mit dem Fahrrad

47_Kindermitnahme

KINDERSITZ

Wenn Nachwuchs ins Haus kommt, muss man nicht aufs Radfahren verzichten. Sobald Kleinkinder sitzen können, kann man sie auf einem Kindersitz zu jedem Radausflug mitnehmen.

Voraussetzungen:

  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • das Kind muss bereits sitzen können, darf nicht älter als 7 Jahre sein und nicht mehr als 22 kg wiegen. Helmpflicht nicht vergessen!

Die Montage des Kindersitzes darf nur noch hinter dem Sattel 47_Kindersitzerfolgen.

Bei der der Auswahl lässt man sich am besten in einem Fachgeschäft beraten – auf jeden Fall sollte man auf das Prüfzeichen achten! Empfehlenswert ist, das Fahrrad gleich mitzunehmen und sich die fachgerechte Montage vom Verkäufer erklären zu lassen.

Wichtig ist die Stabilität der Kindersitzhalterung.
Die Befestigung erfolgt am Fahrradrahmen und sollte auch den Belastungen
bei unebenem Gelände,
bei abruptem Lastwechsel,
bei unkontrollierbaren plötzlichen Bewegungen des Kindes oder
den durch Seitenneigung in den Kurven auftretenden Kräften gewachsen sein.
Auch gefährliche Schlingerbewegungen des Rades können dadurch vermieden oder zumindest minimiert werden.

Die Fixierung des Kindes erfolgt mittels Hosenträgergurt, die Beine sind in einem Schacht und die Füße werden mit einem Riemen stabilisiert.

Alle Sitze sind für Solofahrten abnehmbar! Besonders für Herren ist das Auf- und Absteigen mit montiertem Sitz schwieriger, da man über das Oberrohr drüber muss und das Bein nicht in gewohnter Weise nach hinten über den Gepäckträger schwingen kann. Es ist daher in der Praxis wichtig, als Voraussetzung für eine schnelle (De)Montage, auf ein einfaches Handling der Befestigung zu achten.

ANHÄNGER

Sehr praktisch, leicht im Gewicht und wesentlich angenehmer zu fahren, kein Schlingern – der rollt einfach hinten nach! In den Kurven darf man allerdings nicht vergessen, wesentlich weiter auszuholen, damit man keine Randsteine touchiert.

Befestigt wird er am Hinterbau über eine bewegliche Verbindung, damit es keine Beeinträchtigungen bei Kurvenfahrten gibt.47_Joggeranhänger

Auch von Anhängern gibt es ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Modellen. In jedem Fall ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung zu achten:

  • Hosenträgergurte,
  • eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage mit Rückstrahlern,
  • eine Feststellbremse,
  • sowie eine 1,5 m hohen Stange mit Wimpel, damit die anderen Verkehrsteilnehmer sehen, es kommt noch etwas nach dem Rad.

Weiters empfiehlt sich unbedingt ein Regen- und Windschutz.

Und nicht vergessen: auch im Anhänger muss in Österreich jedes Kind einen Helm aufhaben und angegurtet sein.

Die meisten Anhänger sind, im Unterschied zum Kindersitz, auch für 2 Kinder zugelassen, wobei es natürlich auch auf das Alter bzw. die Größe des(r) Kindes(r) ankommt. Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Kindersitz ist, dass man damit auch unter Berücksichtigung vernünftiger (Unter)Grenzen Babys befördern kann.

Als Beispiel für die Vielfältigkeit von Fahrradanhängern – teilweise auch zur alternativen Verwendung als Kinderbuggy z.B. für Jogger – und sonstigen Möglichkeiten für Lastentransporte mittels Fahrrad siehe u.a. auch:

rad-fahren.at
heavypedals.at/
Preisvergleich

Die Radagenda 22 wünscht eine gute Fahrt

ein Beitrag von herbert

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